Fechner beim E-Werk Mittelbaden. Soziale Balance nicht außer Acht lassen

Veröffentlicht am 14.07.2016 in Pressemitteilungen
 

Johannes Fechner tauschte sich bei einem Vor-Ort Besuch beim E-Werk Mittelbaden mit Vorstand Dr. Ulrich Kleine und Prokurist Martin Wenz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Das Gesetz verändert das bestehende EEG 2014 in vielen Bereichen, insbesondere im Bereich Ausschreibungen zur Förderung der erneuerbaren Energien sind zahlreiche neue Paragrafen eingefügt worden. Fechner interessierte sich für die Einschätzung der Fachleute vor Ort. „Die Energiewende ist für die Branche ein hochinteressantes Thema und insgesamt natürlich sinnvoll“, sagte Kleine. Im Netzgebiet des E-Werks Mittelbaden wird 92 % des Strombedarfs der Haushaltskunden mit regenerativ produziertem Strom beliefert. Insgesamt 283 Millionen kWh Strom werden regenerativ erzeugt und ins Netz eingespeist. Kleine verwies aber auch auf Probleme, die insbesondere die Windkraft betreffen. „Die Anlagen müssen jetzt sehr effizient und marktwirtschaftlich vertretbar sein – das ist grundsätzlich gut, aber die Ausgangslage in Deutschland ist zu uneinheitlich für ein solches Gesetz!“ 

Im Süden Deutschlands könne ein Windpark mit 3 Rädern unmöglich mit einem norddeutschen Windpark mit 20-30 Windrädern wirtschaftlich mithalten. Umgekehrt fehle es an der Trassenführung von Nord nach Süd, um den Strom dahin zu transportieren, wo er benötigt werde. Neben diesem Problem ist es Fechner ein großes Anliegen, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien nicht auf Kosten der normalen Bürger gehe, auf die die steigenden Kosten oft abgewälzt würden. „Die soziale Balance darf nicht außer Acht gelassen werden", forderte auch Kleine, der berichtete, dass immer mehr Familien ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können. Kleine forderte, dass die Investitionsbedingungen für Bürgerenergiegenossenschaften verbessert werden müssten. Fechner verwies darauf, dass Bürgerenergiegenossenschaften im Ausschreibungsverfahren anders als große Konzerne keine Immissionschutzgenehmigung sondern nur ein Windgutachten vorlegen müssen. Zudem orientiert sich ihre Stromvergütung am höchsten bezuschlagten Gebot und sie müssen nur die Hälfte der Sicherheiten wie Großkonzerne hinterlegen. Wichtig ist Fechner auch, dass 10-KW-Anlagen von der EEG-Umlage befreit bleiben und dass Strom von Wohnungseigentümern an Mieter zu deren Verbrauch direkt weitergeleitet werden kann.  

 
 

Homepage Dr. Johannes Fechner

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